Im Versicherungsfall erhalten Sie eine Entschädigungsleistung in Höhe des Neuwerts Ihres entwendeten versicherten Fahrrads/E-Bikes bzw. der entwendeten versicherten Teile.
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Die Fahrradversicherung schützt nicht nur Ihr geliebtes Fahrrad/E-Bike, sondern ebenfalls das lose Fahrradzubehör (z.B. Fahrradhelm, Kindersitz, Fahrradkorb, aufsteckbare Beleuchtung) und üblicherweise auf Radtouren mitgeführte Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Schlafsach, Hygieneartikel), in Höhe des jeweiligen Neuwerts, maximal jedoch 350 Euro je Sache und insgesamt für das lose Fahrradzubehör und -gepäck zusammen höchstens 1.000 Euro.
Loses Fahrradzubehör und -gepäck wird nur ersetzt, wenn es zusammen mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike entwendet wird.
Die Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme begrenzt (Höchstentschädigung).