Kein Versicherungsschutz besteht u. a. bei:
- Gesundheitsschädigungen durch Viren und Infektionserkrankungen.
- Gesundheitsschädigungen, die bereits vor Versicherungsbeginn (vor Beginn der Rückwärtsversicherung) bestanden haben oder Ihnen bekannt waren bzw. bereits tierärztlich diagnostiziert wurden.
- Gesundheitsschädigungen, die bei der Teilnahme an jeglicher Art von (Wett-) Kampfveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsveranstaltungen entstehen.
- Zahnbehandlungen und -operationen von Milchzähnen.
- Behandlungen von Endo- und Ektoparasiten, insbesondere Floh- und Zeckenbekämpfung, sowie Entwurmung.
Von Ihnen vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle.