Sie können die Organisation der Notfallmaßnahmen auch selbst übernehmen und die Rechnung gemäß der Leistungssummen erstatten lassen. Über den Versicherungsvertrag sind Sie allerdings zur Schadenminderung verpflichtet, d.h. Sie müssen dafür sorgen, dass der Schaden so gering wie möglich ausfällt. Dies umfasst auch die Pflicht keine überteuerten Dienstleister zu beauftragen. Über unser umfassendes Netzwerk an verifizierten Dienstleistern können wir geeignete Hilfsmaßnahmen einleiten und dabei von abgestimmten Preisen profitieren. Stimmen Sie sich am besten mit unserem Notfall-Center ab.