Der Sofortschutz gilt ausschließlich für Displayschäden an Ihrem versicherten Gerät, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind und auch noch nach Versicherungsbeginn bestehen.
Voraussetzung ist, dass das tatsächliche Vorliegen des Displayschadens sowie dessen Umfang und Höhe bei Vertragsabschluss noch unbekannt sind. Das bedeutet, im Vorfeld dürfen weder das tatsächliche Vorliegen eines Displayschadens noch dessen konkreter Umfang durch einen Fachmann oder eine Fachfirma festgestellt worden sein.
Schäden an anderen Teilen Ihres versicherten Geräts, z.B. an Gehäuse, Tastatur, Akku, Platinen oder sonstigen vom Display unabhängigen Bauteilen (z.B. Kameras, Lautsprecher, Mikrofon, Sensoren wie Umgebungslichtsensor oder Fingerabdrucksensor), sind über den Sofortschutz nicht gedeckt.