Sie müssen die vereinbarten Beiträge ab Vertragsbeginn bezahlen. Der erste Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn. Alle weiteren Beiträge sind jährlich zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Sie können den Beitrag überweisen oder von Ihrem Konto einziehen lassen.