Versicherungsschutz besteht für Ihr loses Fahrradzubehör (z.B. Fahrradhelm, Kindersitz, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Satteltasche, aufsteckbare Beleuchtung, Flick- und Werkzeug) und üblicherweise auf Radtouren mitgeführte Fahrradgepäck (z.B. Kleidung, Schlafsack, Hygieneartikel), sofern diese zusammen mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike entwendet wird. Sie erhalten hierfür eine Entschädigungsleistung in Höhe des jeweiligen Neuwerts, maximal jedoch 350 Euro je Sache und insgesamt für das lose Fahrradzubehör und -gepäck zusammen höchstens 1.000 Euro.
Wichtig: Das zu versichernde Fahrradzubehör und -gepäck muss bei Abschluss der Versicherung über die Versicherungssumme angegeben werden.