Kein Versicherungsschutz besteht u. a. bei:

  • Gesundheitsschädigungen durch Viren und Infektionserkrankungen.
  • Gesundheitsschädigungen, die bereits vor Versicherungsbeginn (vor Beginn der Rückwärtsversicherung) bestanden haben oder Ihnen bekannt waren bzw. bereits tierärztlich diagnostiziert wurden.
  • Gesundheitsschädigungen, die bei der Teilnahme an jeglicher Art von (Wett-) Kampfveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsveranstaltungen entstehen.
  • Zahnbehandlungen und -operationen von Milchzähnen.
  • Behandlungen von Endo- und Ektoparasiten, insbesondere Floh- und Zeckenbekämpfung, sowie Entwurmung.

Von Ihnen vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle.