Versichert ist die bzw. der im Versicherungsschein bezeichnete Hündin oder Hund (also das versicherte Tier) in Ihrem privaten Besitz. Versicherungsschutz besteht u.a., wenn bei Ihrem versicherten Tier veterinärmedizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen oder Operationen durchgeführt werden müssen.
Es werden die in Rechnung gestellten Tierarztkosten bis zum 3-fachen Gebührensatz gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für Behandlungen und Operationen von Krankheiten übernommen. Für Behandlungen und Operationen infolge eines Unfalls erhalten Sie die in Rechnung gestellten Tierarztkosten bis zum 4-fachen Gebührensatz nach GOT.
Versicherungsschutz besteht u.a. auch bei folgenden Leistungen:
- Verordnete Arznei- und Hilfsmittel sowie Verbandsmaterialien.
- Teil- und Vollnarkose.
- Verordnete Heilmittel (z.B. Physiotherapie).
- Unfallbedingte Zahnbehandlungen.
- Kaiserschnitt, wenn dieser aufgrund von Komplikationen bei der Geburt notwendig ist.
- Unterbringung in einer Tierklinik bis zu 14 Tage.
- Vorbereitende Untersuchungen (z.B. Röntgen, Sonographie, EKG und Laboruntersuchungen).
- Zuschuss zur Kastration/Sterilisation.
- Leistungen im Rahmen des Gesundheitsbudgets (z.B. Vorsorgebehandlungen, Zahnextraktion, Dentalröntgen und Homöopathie).
- Zuschuss zu Diätfutterkosten.
- Euthanasie bei unheilbarer Krankheit.