Die Instrumentenversicherung zahlt, wenn Ihr versichertes Instrument durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt (Allgefahrendeckung). Sie erhalten Leistungen bis zur Höhe des Zeitwerts Ihres versicherten Instruments zum Zeitpunkt des Schadens, maximal bis zur Versicherungssumme.

Die Instrumentenversicherung übernimmt die notwendigen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des früheren funktionsfähigen Zustandes. Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für die Ersatzteile und den Arbeitslohn des Reparateurs sowie etwaige notwendige Entsorgungs-, Versand- bzw. Anfahrtskosten des Reparateurs in der erforderlichen und der tatsächlich angefallenen Höhe.

Wenn Ihr versichertes Instrument nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten teurer sind als der Zeitwert Ihres versicherten Instruments, liegt ein Totalschaden vor. Dann zahlt die Instrumentenversicherung Ihnen eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwerts.

Bei Raub, Diebstahl oder Verlieren erhalten Sie den Zeitwert ersetzt. Verlieren Sie das Instrument oder lassen Sie es versehentlich stehen, werden vom Zeitwert 150 Euro (Selbstbehalt) abgezogen. Ihre Leistung ist in diesem Fall auf 1.500 Euro begrenzt.