Die Instrumentenversicherung zahlt, wenn Ihr versichertes Musikinstrument bzw. Musikzubehör durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt (Allgefahrendeckung). Sie erhalten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungswerts Ihres versicherten Instruments. Sie erhalten jedoch maximal die Versicherungssumme.
Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Zeitpunkt des Schadens.
Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebene Zeitwert der versicherten Sache bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als 40 Prozent des Neuwerts, so gilt als Versicherungswert der Zeitwert.
Der Zeitwert ist der Neuwert, abzüglich dem Zustand der versicherten Sache (z.B. Alter, Abnutzung, Gebrauch) entsprechenden Betrags.
Die Instrumentenversicherung übernimmt die notwendigen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des früheren funktionsfähigen Zustandes. Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für die Ersatzteile und den Arbeitslohn des Reparateurs sowie etwaige notwendige Entsorgungs-, Versand- bzw. Anfahrtskosten des Reparateurs in der erforderlichen und der tatsächlich angefallenen Höhe.
Wenn Ihr versichertes Musikinstrument bzw. Musikzubehör nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten teurer sind als der Versicherungswert Ihres versicherten Musikinstruments bzw. Musikzubehörs, liegt ein Totalschaden vor. Dann zahlt die Instrumentenversicherung Ihnen eine Geldentschädigung in Höhe des Versicherungswerts.
Bei Entwendung durch Raub bzw. Diebstahl erhalten Sie eine Geldentschädigung in Höhe des Versicherungswerts.
Verlieren Sie das Instrument oder lassen Sie es versehentlich stehen, werden von der Versicherungsleistung 150 Euro (Selbstbehalt) abgezogen. Ihre Leistung ist in diesem Fall auf maximal 1.500 Euro begrenzt.