Sie müssen Unterlagen über den Hersteller, Marke, Modell und Rahmennummer Ihres versicherten Fahrrads/E-Bikes aufbewahren.
Lassen Sie sich daher in jedem Fall, auch bei gebraucht gekauften Fahrrädern/E-Bikes die Unterlagen/Rechnungen geben.
Sie müssen Ihr Fahrrad/E-Bike zum Schutz gegen Diebstahl mit einem Sicherheitsschloss (z.B. Falt-, Bügel- oder Kettenschloss) an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl oder Fahrradständer) anschließen oder es unter Verschluss (z.B. eigener Keller) aufbewahren.
Wenn Sie bei Vertragsschluss angegeben haben, dass Sie einen speziellen Diebstahlschutz benutzen, müssen Sie diesen entsprechend der Herstellerangaben verwenden.