Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
Sie können auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein.
Ebenso können Sie bei einer Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung muss dann spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen sein.
Ihre Kündigung ist in Textform möglich, also beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail.