Bei Entwendung Ihres Fahrrads/E-Bikes erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Der Versicherer benötigt im Anschluss eine Kopie der polizeilichen Meldung und das Aktenzeichen.
Der Schaden muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen online über den Kundenbereich - Meine Kundendaten - auf www.nexsurance.de gemeldet werden.
Reichen Sie den Kaufbeleg Ihres versicherten Fahrrads/E-Bikes sowie die Unterlagen mit den erforderlichen Angaben zum versicherten Fahrrad/E-Bike (Kaufdatum, Kaufpreis, Hersteller, Marke und Modell) ein. Wurde zusammen mit dem versicherten Fahrrad/E-Bike auch Ihr loses Fahrradzubehör bzw. -gepäck entwendet, reichen Sie auch die Kaufbelege oder sonstige geeignete Nachweise für das entwendete lose Fahrradzubehör und -gepäck ein.
Soweit es Ihnen möglich ist, müssen Sie außerdem jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Nach Möglichkeit müssen Sie für die Abwendung oder Minderung des Schadens sorgen.