Der Schaden muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen online über den Kundenbereich - Meine Kundendaten - auf www.nexsurance.de gemeldet werden.
Dazu müssen Sie den Kaufbeleg des versicherten Instruments sowie die sonstigen für den Leistungsfall relevanten Unterlagen (z.B. die Reparaturrechnung) einreichen.
Außerdem müssen Sie nach Möglichkeit den Schaden abwenden oder mindern und dabei die Weisungen des Versicherers befolgen.
Soweit möglich müssen Sie jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung) müssen Sie unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige einschließlich der Angaben zum versicherten Instrument müssen Sie der Versicherung vorlegen.
Haben Sie das Instrument verloren, stehen- oder liegenlassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie zunächst versucht haben, das versicherte Instrument wiederzufinden.
Soweit für das versicherte Instrument aus einem anderen Vertrag (z.B. einer Hausratversicherung) Versicherungsschutz besteht, müssen Sie dem Versicherer alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind.
Was Sie darüber hinaus tun müssen, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.