Bitte melden Sie den Eintritt des Schadens umgehend über Ihren Kundenbereich auf www.innosure.me. Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Sie müssen jede Auskunft erteilen und alle Nachweise einreichen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und der Leistungsprüfung erforderlich sind.
Dies sind insbesondere:
- Eine Erklärung des kontoführenden Geldinstituts oder sonstigen Vertragspartners, mit der die Übernahme des Schadens ganz oder teilweise abgelehnt wird.
- Die Bestätigung der Strafanzeige gegen den Schadenverursacher.
- Sonstige Korrespondenz mit Internetverkäufern und anderen Vertragspartnern.
Verletzen Sie diese Obliegenheiten, können Sie - abhängig vom Grad des Verschuldens - Ihre Leistungsansprüche vollständig oder teilweise verlieren.