Bitte melden Sie den Eintritt des Schadens umgehend, spätestens innerhalb von 14 Tagen, über Ihren Kundenbereich auf www.innosure.me. Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. bei Diebstahl) müssen unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige einschließlich der Angaben zum betroffenen versicherten Instrument wird ebenfalls benötigt.
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers befolgen. Außerdem müssen Sie jede Auskunft erteilen und alle Nachweise einreichen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich sind. Soweit für das versicherte Instrument aus einem anderen Vertrag (z.B. einer Hausratversicherung) Versicherungsschutz besteht, müssen Sie alle Informationen vorlegen, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind.