Der Schaden muss unverzüglich innerhalb von 14 Tagen online über den Kundenbereich - Meine Kundendaten - auf www.nexsurance.de gemeldet werden.

Außerdem müssen Sie den Kaufbeleg des versicherten E-Bikes/Pedelecs sowie sonstige für den Leistungsfall relevante Unterlagen dem Versicherer vorlegen können.

Soweit möglich müssen Sie dem Versicherer jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Bis zum Abschluss der Schadenregulierung müssen Sie das beschädigte E-Bike/Pedelec bzw. die beschädigten Teile zur Besichtigung durch einen vom Versicherer beauftragten Sachverständigen aufbewahren.