Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, online auf innosure.me melden. Dazu müssen Sie den Kaufbeleg des versicherten Musikinstruments bzw. Musikzubehörs sowie die sonstigen für den Leistungsfall relevanten Unterlagen (z.B. die Reparaturrechnung) einreichen.
Außerdem müssen Sie nach Möglichkeit den Schaden abwenden oder mindern und dabei die Weisungen des Versicherers befolgen.
Soweit möglich müssen Sie jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung) müssen Sie unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige einschließlich der Angaben zum betroffenen Musikinstrument bzw. Musikzubehör müssen Sie der Versicherung vorlegen.
Haben Sie das Musikinstrument bzw. Musikzubehör verloren, stehen- oder liegenlassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie nachgeforscht haben, um das versicherte Instrument wiederzufinden.
Soweit für das versicherte Musikinstrument bzw. Musikzubehör aus einem anderen Vertrag (z.B. einer Hausratversicherung) Versicherungsschutz besteht, müssen Sie dem Versicherer alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind.
Was Sie darüber hinaus tun müssen, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.