Bei einem versicherten Abhandenkommen des Fahrrads gilt für die Entschädigung folgende Zeitwertstaffel (Höchstentschädigung), je nach Radalter:
- Im 1. Radalterjahr 100 Prozent
- Im 2. Radalterjahr 90 Prozent
- Im 3. Radalterjahr 80 Prozent
- Im 4. Radalterjahr 70 Prozent
- Im 5. Radalterjahr 60 Prozent
- im 6. Radalterjahr 50 Prozent
- ab dem 7. Radalterjahr 40 Prozent