Sie sind geschützt bei:

  • Raub
  • räuberischer Erpressung
  • Plünderung
  • Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl

sowie dann, wenn versicherte Teile gestohlen wurden.

Unter Plünderung versteht der Versicherer einen Raub oder Diebstahl unter Ausnutzung einer durch sinnlose Zerstörungswut verursachten Lage.