Sie sind geschützt bei:
- Raub
- räuberischer Erpressung
- Plünderung
- Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl
sowie dann, wenn versicherte Teile gestohlen wurden.
Unter Plünderung versteht der Versicherer einen Raub oder Diebstahl unter Ausnutzung einer durch sinnlose Zerstörungswut verursachten Lage.