Versichert ist jede veterinärmedizinische notwendige Heilbehandlung oder Operation des versicherten Tieres aufgrund einer Gesundheitsschädigung wegen Krankheit oder Unfall durch eine anerkannte Tierärzten oder einen anerkannten Tierarzt.

Der Versicherungsfall beginnt mit der ersten Inanspruchnahme einer Tierärztin oder eines Tierarztes. Er endet, wenn nach tierärztlichem Befund die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung wegen derselben Krankheit oder demselben Unfall nicht mehr besteht, spätestens jedoch, wenn der Versicherungsvertrag endet.