Wir übernehmen Tierarztkosten bis zum 3-fachen Gebührensatz nach GOT für stationäre und ambulante Operationen von Krankheiten. Für Operationen infolge eines Unfalls erstatten wir Tierarztkosten bis zum 4-fachen Gebührensatz nach GOT.

Umfasst sind:

  • Operationen unter Teil- und/oder Vollnarkose.
  • Ein Kaiserschnitt ist nur dann eine versicherte Operation, wenn dieser aufgrund von Komplikationen bei der Geburt notwendig sein.
  • Untersuchungen zur Vorbereitung von Operationen, wie z.B. Röntgen, Sonografie, EKG, oder Laboruntersuchungen.
  • Verordnete Arzneimittel sowie Verbandsmaterialien.
  • Verordnete Heilmittel, wie z.B. Physiotherapie (Laufband, Aquatrainer), wenn diese als Nachbehandlung einer versicherten Operation tierärztlich verordnet wurde.
  • Unterbringung in einer Tierklinik maximal bis zu 14 Tage nach einer versicherten Operation.
  • Sonstige Nachbehandlungen.
  • Euthanasie bei Unfall oder unheilbaren Krankheiten.

Diese müssen nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft für das jeweilige Krankheitsbild bzw. die Unfallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.