Die Versicherungssumme soll dem Neuwert des versicherten Fahrrads/E-Bikes inklusiver der versicherten Teile sowie des losen
Fahrradzubehörs und -gepäcks entsprechen und darf die maximale Versicherungssumme von 11.000 Euro nicht übersteigen.
Haben Sie das Fahrrad/E-Bike gerade erst gekauft, entspricht der Neuwert dem Kaufpreis.
Bei einem gebrauchten Fahrrad/E-Bike sollte die Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Fahrrads/E-Bikes (in neuwertigem Zustand) entsprechen.
Beispiel: Sie haben Ihr Fahrrad/E-Bike gebraucht gekauft und 2.999 Euro gezahlt. Neu würde das Fahrrad/E-Bike jedoch 4.000 Euro kosten. Dazu haben Sie einen Fahrradhelm, eine Satteltasche und ein Fahrradschloss im Gesamtwert von 600 Euro gekauft, die ebenfalls versichert sein sollen.
Somit liegt die anzugebende Versicherungssumme bei 4.600 Euro.
Im Versicherungsfall leistet der Versicherer maximal bis zur Höhe der angegebenen Versicherungssumme im Versicherungsschein (Höchstentschädigung). Haben Sie z.B. den Kaufpreis/Neuwert Ihres Fahrradhelm nicht eingerechnet oder eine niedrigere Versicherungssumme angegeben, leistet der Versicherer nur bis zur angegebenen Höhe.