Bei Heilbehandlungen und Operationen gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % der Kosten. Dies gilt nicht für Leistungen aus dem Gesundheitsbudget, Kastrationen und tierärztlich verordnetes Diätfutter. Die Selbstbeteiligung wird im Versicherungsfall direkt von der berechneten Versicherungsleistung abgezogen.