Zahlt die Hochzeitsversicherung, wenn die Braut, der Bräutigam oder eine der anderen Risikopersonen ((Eltern, Geschwister, Kinder, Trauzeugen) sich in Quarantäne befinden und deshalb die Feier nicht stattfinden kann?
Zahlt die Hochzeitsversicherung, wenn die Braut, der Bräutigam oder eine der anderen Risikopersonen ((Eltern, Geschwister, Kinder, Trauzeugen) sich in Quarantäne befinden und deshalb die Feier nicht stattfinden kann?
Eine verhängte Quarantäne ist kein versicherter Rücktrittsgrund.