Ausgeschlossen sind:
Verspätungen aufgrund
- Krieg, Bürgerkrieg
- Vorhersehbarer Ereignisse
- Streik
sowie
- Reisen über 3 Monate
- nach Vertragsabschluss gebuchte Flüge
Ausgeschlossen sind:
Verspätungen aufgrund
sowie
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer.
Eine Anreise ist rechtzeitig, wenn gewöhnliche äußere Umstände wie beispielsweise Berufsverkehr, zeitliche Vorgaben der Fluggesellschaft zu Boarding und Einchecken berücksichtigt wurden.
Hierzu zählen unvorhergesehene Ereignisse wie:
Voraussetzung ist eine rechtzeitige Anreise.
Versichert sind bei einer Verspätungsversicherung die entstandenen Mehrkosten für einen Ersatzflug oder ein anderes Verkehrsmittel zum ursprünglich geplanten Ziel bei Verpassen eines Fluges.
Die Versicherung beginnt einen Tag nach dem Abschluss des Vertrages.
Die Versicherung endet automatisch mit Beendigung der Hochzeit, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages.
Der Abschluss ist bis zu einem Monat vor der Hochzeit möglich.
Nein, die Erkrankung muss unerwartet auftreten. Eine Erkrankung zählt als unerwartet, wenn in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss keine Behandlung erfolgte und diese bei Vertragsabschluss nicht bekannt war. Kontrolluntersuchungen gelten nicht als Behandlung.
Versichert sind nur Feiern in der EU, Norwegen und der Schweiz. Finden einzelne Feiern außerhalb dieses Geltungsbereichs statt, sind diese nicht mitversichert, wobei die übrigen innerhalb dieses Geltungsbereichs stattfindenden o.g. Feiern versichert bleiben.