Sie müssen nur das Datum der Hochzeitsfeier angeben. Das Datum der standesamtlichen/kirchlichen Trauung, der Junggesellenabschiede oder Polterabends müssen Sie nicht angeben. Feiern anlässlich der Hochzeit an diesen Tagen sind trotzdem automatisch mitversichert.

Beispiele:

Ihre standesamtliche Trauung mit anschließender Feier findet am 14.09.2018 statt.
Ihre kirchliche Trauung und Ihre Hochzeitsfeier findet am 22.09.2018 statt.
Geben Sie bitte als Datum der Hochzeitsfeier den 22.09.2018 an. Die Feier am 14.09.2018 ist automatisch mitversichert.

Ihr Polterabend findet am 14.09.2018 statt.
Ihre standesamtliche Trauung mit anschließender Feier findet am 21.09.2018 statt.
Ihre Hochzeitsfeier findet am 25.05.2019 statt.
Geben Sie bitte als Datum der Hochzeitsfeier den 25.05.2019 an. Die Feiern am 14.09.2018 und 21.09.2018 sind automatisch mitversichert.