Der Versicherungsschutz beginnt am Folgetag nach Abschluss des Vertrages, wenn der Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt ist. Sie erhalten Leistungen, wenn Ihr versichertes Instrument durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder wenn es durch Raub bzw. Diebstahl abhandenkommt. Die Leistungen sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen notwendigen Erhebungen.