- Wenn Ihr versichertes Instrument beschädigt ist, werden die notwendigen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des früheren betriebsbereiten Zustandes bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen. Zusätzlich werden bei Bedarf die Mietkosten für die Dauer der Reparatur für ein gleichwertiges Ersatzinstrument – bis zu 7 Tage und 50 Euro pro Tag - übernommen.
- Bei einem Totalschaden bzw. versicherten Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub erhalten Sie eine finanzielle Entschädigung in Höhe der Versicherungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten die Versicherungssumme übersteigen oder eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
- Zusätzlich werden die Ihnen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall entstandenen notwendigen sonstigen Kosten (z.B. Schadenminderungs- und Schadenabwendungskosten), ebenfalls bis zur Höhe der Versicherungssumme, getragen.
- Auch der vertraglich vereinbarte Gagenausfall ist bis zu 200 Euro abgesichert.