Versichert ist die bei einem Hauptversicherer bestehende Selbstbeteiligung im Versicherungsfall.
Versicherbar ist die Selbstbeteiligung aus Verträgen der Wohngebäude- und Glasversicherung, Hausrat- und Glasversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht-, Bauherrenhaftplicht-, Hundehaftpflicht-, Pferdehaftpflicht- und/oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) und/oder Kfz-Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko). Sie erhalten Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles der Hauptversicherung, wenn der Hauptversicherer die vereinbarte Selbstbeteiligung abzieht. Wir erstatten dann die vom Hauptversicherer in Rechnung gestellte Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu maximal 3.000 Euro je Versicherungsfall