- Schäden, soweit eine anderweitige Entschädigung beansprucht werden kann.

- Je Versicherungsfall erhalten Sie maximal 3.000 Euro, auch wenn mit dem Hauptversicherer eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart sein sollte. Für den Anteil einer Selbstbeteiligung, soweit dieser über 3.000 Euro hinausgeht, besteht kein Versicherungsschutz.