Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich melden, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Soweit möglich müssen Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls, der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs erforderlich ist. Sie müssen uns z.B. das Abrechnungsschreiben des zugrundeliegenden Leistungsfalles des Hauptversicherers sowie eine Kopie der Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen des Hauptversicherers vorlegen. Aus diesen Unterlagen muss sich die vom Hauptversicherer in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung ergeben.

 

Erhalten Sie nach Regulierung des Versicherungsfalles durch uns Leistungen eines Dritten aufgrund desselben zugrunde liegenden Schadenfalles und ist von diesen Leistungen auch die Selbstbeteiligung umfasst, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen und die von uns erhaltenen Leistungen an uns zurückzuzahlen. Soweit anderweitig Versicherungsschutz besteht, müssen Sie uns alle Ihnen über den anderen Vertrag bekannten Informationen geben.