Dein Vertrag endet automatisch nach drei Jahren. Du kannst deinen Vertrag auch jeweils einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres oder nach Eintritt des Versicherungsfalls kündigen. Wenn du nach Eintritt des Versicherungsfalls kündigst, muss die Kündigung spätestens einen Monat nach Auszahlung der Leistung eingegangen sein. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hast.