Die Versicherung bietet im Rahmen des versicherten Risikos Versicherungsschutz, falls eine dritte Person wegen eines Schadensereignisses aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts Schadensersatzansprüche gegen dich geltend macht. Das gilt bei Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen oder Vermögensschäden (jedoch nur dann, wenn er sich als Folge eines Personen- oder Sachschadens ergibt). Der Schaden darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein.

Ebenso existiert Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Unfallereignis von außen auf deinen Körper wirkt, du dir ein Gelenk verrenkst, durch einen Zeckenbiss infizierst oder Nahrungsmittelvergiftung erleidest. Bei einem Krankenhausaufenthalt bekommst du Tagegeld. Außerdem erhältst du unter bestimmten Umständen Leistungen für kosmetische Operationen und bei Bergungseinsätzen und Einiges mehr.