Versicherte Gründe bei einer Hochzeitsversicherung sind :

  • unerwartete Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Schwangerschaft
  • Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch, vorsätzlicher Straftat eines Dritten ab einem Schaden von 5.000 €
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • „Nein“ beim Standesamt (Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Hochzeit ausfällt, weil eine der versicherten Personen überraschenderweise beim Standesamt die Eheschließung verweigert.)