Versicherte Gründe bei einer Hochzeitsversicherung sind :
- unerwartete Erkrankung
- Tod
- Unfall
- Schwangerschaft
- Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch, vorsätzlicher Straftat eines Dritten ab einem Schaden von 5.000 €
- Verlust des Arbeitsplatzes
- „Nein“ beim Standesamt (Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Hochzeit ausfällt, weil eine der versicherten Personen überraschenderweise beim Standesamt die Eheschließung verweigert.)