Die Summe aller Kosten für die versicherten Feiern sind zu berücksichtigen. Dies sind z.B. Kosten für die Saalmiete, Catering, Fotografen, Dekoration, Unterhaltungskünstler, Übernachtungs- und Reisekosten für Gäste. Bei Stornokosten der Hochzeit gilt: Eine Erstattung erfolgt nur, wenn beabsichtigt war, dass die Ehepartner die Kosten tragen und die Stornokosten diesen in Rechnung gestellt werden.