Kein Versicherungsschutz durch die Hochzeitsversicherung besteht z.B. bei:

  • Vorhandenen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen
  • Schäden, soweit Sie eine anderweitige Entschädigung z.B. aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können.
  • Kosten für Wedding Planner (wenn Option nicht mitversichert)
  • Insolvenz/Absage Ihrer Vertragspartner