Kein Versicherungsschutz durch die Hochzeitsversicherung besteht z.B. bei:
- Vorhandenen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen
- Schäden, soweit Sie eine anderweitige Entschädigung z.B. aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können.
- Kosten für Wedding Planner (wenn Option nicht mitversichert)
- Insolvenz/Absage Ihrer Vertragspartner